Emanuele Zecca: Übersetzer, Dolmetscher, Transkreieren


Professionelle
Sprachdienstleistungen
seit 2008

Preise

Emanuele Zecca Meine Preise richten sich nach dem aktuellen Marktpreis für eine Übersetzungs- bzw. Dolmetscherdienstleistung.

Argumente für die Preisfindung:

„Ein ganz einfacher Text“
Ich unterscheide bei der Preisfindung NICHT zwischen „leichten“ und „schwierigen“ Texten, da ich vorrangig bestimmte Fachbereiche abdecke (siehe Abschnitt „ÜBERSETZEN“ und/oder „DOLMETSCHEN“), die für mich alle gleichermaßen „einfach" sind. Wenn Sie eine Übersetzung oder eine Dolmetscherdienstleistung für ein Fachbereich benötigen, der für mich zu aufwändig ist, empfehle ich Ihnen gerne einen qualifizierten Kollegen, der Ihren Auftrag gut und gerne ausführt. Werbetexte sind aber ein Sonderfall. Siehe hierzu bitte den Abschnitt „TRANSKREIEREN“.
„Was kostet es mich, die gesamte Betriebsanleitung, den Webauftritt usw. zu übersetzen?“
Für die Übersetzung von größeren Projekten erstelle ich Ihnen gerne kostenlos ein umfassendes und individuelles Angebot, das ich dank meines großen und ausgesuchten Kollegennetzwerks sowie den Einsatz von geeigneten CAT-Tools (CAT = Computer Aided Translation) auch für mehrere Sprachen leiten und bedienen kann. Sie erhalten ein Angebot für die gesamte Übersetzung und die für Sie maßgeschneiderte Lösung aus einer Hand!
„Es sind nur zwei Seiten, was kostet das bei Ihnen?“
Das „Volumen" einer Übersetzung definiert sich anhand der sogenannten „Normzeile“, die aus 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen besteht. Der endgültige Preis berechnet sich aus der Anzahl der Normzeilen im Zieltext. Auch wenn in der Wirtschaft andere Regeln gelten, ist dieser Preis z.B. für behördliche Aufträge durch § 11 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgelegt.
„Ich suche einen Dolmetscher für ein geschäftliches Treffen, eine Vertragsverhandlung, eine mehrtägige Schulung, usw. ....
Wie hoch ist ihr Honorar?“

Jeder Dolmetscherauftrag birgt viel unsichtbare Arbeit, die im Vorfeld als Vorbereitung geleistet wird und nicht für die Vergütung quantifiziert wird. Aus diesem Grund (obwohl das JVEG einen Stundenpreis für die Vergütung eines Dolmetschers bei Gericht vorsieht) werden Dolmetschereinsätze typischerweise nach Tagessätzen vergütet (zzgl. Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten).
  Schwierigkeitsgrad Volumen  
Großprojekte Dolmetschen
Kontaktieren Sie mich!   Ich berate Sie jederzeit gerne und kostenlos gemäß Ihren Bedürfnissen!

Impressum
Datenschutz
SSL-Zertifikat
Tel. +491799976331
Bund der Übersetzer
Konzept, Bilder, Design, Texte:
© Copyright Emanuele Zecca
LOGO und Designberatung:
calla design
Ihr Übersetzer, Dolmetscher für Italienisch in Bayern, z.B.: Regensburg, München, Straubing, Passau, Ingolstadt, Weiden, Landshut, Landau, Nürnberg, Amberg, Deggendorf, Dingolfing, Kelheim, Hof, Bayreuth, Cham, Freising